EU-Drohnenregulierung gilt auch in der Schweiz

EU-DROHNENREGULIERUNG GILT AUCH IN DER SCHWEIZ

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz die EU-Drohnenregulierung.

Ein entscheidender Punkt der neuen Regulierung ist die Zuordnung jedes Drohnenmodells in eine Drohnenklasse. Diese Klassenmarkierung legt die Betriebsmöglichkeiten der Drohne sowie die Anforderungen an den Piloten oder die Pilotin fest.

EU-Drohnenregulierung
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz die EU-Drohnenregulierung. Alle Einschränkungen und Vorschriften finden sie auf der Webseite des Bundesamtes für Zivilluftfahrt.

Drohnen (admin.ch)

Sobald nicht mehr in der offenen Kategorie geflogen werden kann, braucht es eine Bewilligung. Hierzu empfehlen wir ihnen die Mitgliedschaft im Verein Drohnenbetrieb Geomatik Schweiz

Verein Drohnenbetrieb Geomatik Schweiz (vdgs.ch)

Klassenmarkierung
Ein entscheidender Punkt der neuen Regulierung ist die Zuordnung einer Drohnenklasse für jegliche Drohnen. Diese Klassenmarkierung legt die Betriebsmöglichkeiten der Drohne sowie die Anforderungen an den Piloten oder die Pilotin fest.

Nach Ablauf der Übergangsbestimmung dürfen nur noch Drohnen mit einer Klassenmarkierung betrieben werden.

Die neue Regulierung ist auch für die Hersteller eine grosse Herausforderung. Sie mussten die technischen Anforderungen umsetzten, die erst seit kurzem bekannt waren. Die Klassifizierung muss durch offizielle Prüfstellen erfolgen, welche zurzeit stark überlastet sind. Da die technischen und administrativen Hürden für die Hersteller sehr hoch sind, können sie nur ihre Hauptprodukte klassifizieren lassen. Auf den Ersten Blick scheint dies einen grossen Gewinn für die Hersteller zu sein, da sie neue Geräte verkaufen können. Dies ist aber nicht so. Die neue Regulierung löste eine grosse Unsicherheit und Zurückhaltung im Markt aus und viele Kunden werden keine Dienstleistungen mehr in diesem Bereich anbieten.

Vorgehen

Damit Sie auch nach Ablauf der Übergangsbestimmung weiterfliegen können, schlagen wir folgendes Vorgehen vor.

Sie besitzen eine Drohne von AgEagle (SenseFly)

Sie besitzen eine eBeeX, Lieferdatum nach dem 1.11.2022Falls sie noch keine «C2» Markierung im Batterienfach sehen, wenden sie sich bitte an uns. Wir informiert sie über die weiteren Schritte. Es entstehen keine Kosten.
Sie besitzen eine eBee X, Lieferdatum vor dem 1.11.2022AgEagle bietet ein Trade-Up an. Sie erhalten einen komplett neuen Body und zusätzlich wieder 12 Monate Garantie.
Kosten dafür liegen bei 6’000.- Fr zzgl. MwSt. und Transport
Sie besitzen eine eBee Plus, eBee Classic oder eine AlbrisFür diese Produkte ist es aus technischen Gründen nicht mehr möglich eine Zertifizierung durchzuführen.

Sie besitzen eine Drohne von DJI

Sie besitzen eine DJI Mavic 3 EnterpriseFür dieses Produkt ist die Zertifizierung noch in Bearbeitung. Wir erwarten eine «C2» Klassifizierung spätestens bis Ende 2023. Voraussichtlich wird eine Onlineregistrierung und ein Firmwareupdate ausreichen. Weiter Infos werden folgen.
Sie besitzen eine DJI Phantom 4 RTKFür diese Produkte ist es aus technischen Gründen nicht mehr möglich eine Zertifizierung durchzuführen. Wir empfehlen ihnen einen Wechsel auf die Mavic 3 Enterprise.